Kommunal- und Kreistagswahl 2024

 

Gehen Sie am 09. Juni 2024 zur Wahl und wählen Sie Ihre Vertreter für den Gemeinderat und den Kreistag.

 

Bei der Kommunal- und Kreistagswahl erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Wahlunterlagen/ Stimmzettel bereits vor der Wahl.

 

Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 21 Tage vor der Wahl versandt. Sie können also zu Hause Ihre Stimmzettel ausfüllen und am Wahltag im Wahllokal abgeben oder auf Antrag per Briefwahl abstimmen.

 

 

Warum wählen gehen?

Weil jede Stimme zählt. Das Geschehen im direkten Umfeld geht jeden an. Ob die Sanierung des Schwimmbades, die Einrichtung eines Jugendclubs, neue Straßen und Parkplätze – vieles wird kommunal entschieden. Mit Ihrer Stimme können Sie Ihre Vertreter in der Gemeinde und im Kreistag wählen. Gewählt werden:

Welche Aufgaben haben Gemeinderäte und Kreisräte?

Wie wird gewählt und welche Begriffe sollte ich kennen?

Wie viele Stimmen habe ich zu vergeben?

In Kressbronn werden 18 Sitze im Gemeinderat vergeben. Pro Kandidat dürfen Sie 3 Stimmen vergeben. Wenn ein Kandidat 3 Stimmen erhält, sind für die restlichen 17 Kandidaten noch 15 Stimmen übrig.
Sie müssen auch nicht alle 18 Stimmen vergeben. Sie können auch nur drei Stimmen bei der Kommunalwahl abgeben. Diese drei Stimmen können Sie auch einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten geben. Auch mit einer einzigen Stimme hätten sie bereits gültig gewählt.

 

Kann ich meine Stimmen beliebig verteilen? 

Sie können Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen

Ein Beispiel: Bei dieser Wahl können insgesamt 6 Stimmen vergeben werden. Die Kandidaten Birkle, Schulze und Sarikaris erhalten keine Stimme. Maier bekommt 3 Stimmen, Stierle und Müller jeweils 1 Stimme, ebenso Müller. Müller wurde von einer anderen „Liste“ übernommen.

 

Panaschieren? Kumulieren? Wie viele Stimmen kann ich wem geben? 

 

Was heißt panaschieren?

Die Möglichkeit des Panaschierens (Mischen) bedeutet nichts anderes, als dass sich der Wahlberechtigte aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er kennt oder die er für geeignet hält. Dadurch ist es z. B. möglich, dass Bewerber von der Parteilisten auf die BWV-Liste übernommen werden können und umgekehrt, was sicher nicht im Interesse der jeweiligen Partei ist. In der Regel geht der  Wähler bei seiner Wahl so vor, dass er den Wahlvorschlag (nominierte Kandidaten) als Grundlage nimmt, auf dem er die meisten Kandidaten wählen will.

 

Was heißt kumulieren?

Kumulieren (Häufeln) bezeichnet also die Abgabe mehrerer Stimmen (Kommunalwahl BW: max. 3 Stimmen) für einen Kandidaten.
Die Möglichkeit des Kumulierens führt dazu, dass die Parteien und Wählervereinigungen nur begrenzt Personalplanung betreiben können, weil der Wähler durch seine Stimmabgabe die Reihenfolge des Wahlvorschlags kräftig durcheinander bringen kann. Bei der BWV gibt es allerdings keine gesetzte Liste oder Reihenfolge bei der Wahl der Vetreter im Gemeinderat.

Kreistagswahl - auch am 26.5.2019

Der Kreis-Tag entscheidet über Fragen, die für den Landkreis wichtig sind.

 

Er entscheidet für die Menschen, die im Landkreis leben, wohnen und arbeiten.

 

Es ist wichtig, starke Vertreter im Kreistag zu haben, die die Gemeinde Kressbronn a. B. und ihre Bedürfnisse vertreten kann.

 

 

Kontakt

 

Vorsitzender: Adrian Schneider
Stellvertr. Vorsitzender:  
Kassierer:

Josef Bihler

Schriftführer: Markus Schranz

 

Mit wie vielen Sitzen war die BWV die letzten 25 Jahre im Gemeinderat vertreten? 

Wahlperiode Sitze
1994-1999 6
1999-2004 6
2004-2009 5
2009-2014 6
2014-2019 5
2019 - 2024 6
2024 - 2029 7

 

 


 

 

Impressum

Vorsitzender: Gerold Wachter

Alpenblickstr. 27

88079 Kressbronn a.B.
Telefon (0 75 43) 50400

Stv. Vorsitzender: Adrian Schneider

Zeisigweg 2

88079 Kressbronn a.B.

Telefon 015141941091

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